Lagerung der Gasflaschen
Gasflaschen dürfen nur stehend gelagert und benützt werden (Ausnahme: Spezialflaschen mit Tauchrohr).
Grossflaschen sind gegen Umkippen zu sichern.
Flaschen nur mit Ventilschutz transportieren und lagern.




Gasflaschen nie in Kellern oder Unterflurräumen lagern oder benützen. Da Gas ungefähr doppelt so schwer ist wie Luft, muss es bei allfälliger Undichtheit in Freie entweichen können, sonst droht Erstickungs- oder Explosionsgefahr.




Gasflaschen nie in der Nähe von Feuer, glühenden Gegeständen oder sonstigen Zündquellen aufstellen und anschliessen.

 





Wichtig: Bei Gasgeruch besteht eine Undichtheit.

Bei Gasgeruch ist sofort der Flaschenhahn zu schliessen.
Nicht rauchen, keine Flamme anzünden, keine elektrischen Schalter zu betätigen. Gasflaschen ins Freie bringen und Raum gut lüften.




Anschliessen der Gasflasche

Kontrollieren, ob der Flaschenhahn geschlossen ist, erst dann Plastik-Verschlusskappe entfernen.
Nach Gebrauch ist der Flaschenhahn zu schliessen




Auch bei leeren Flaschen muss der Flaschenhahn geschlossen werden.
Eine Dichtheitskontrolle ist mit geeigneten Mitteln durchzuführen (Seifenwasser, Lecksuchspray, usw.) Keine Flamme verwenden!




Defekte Anlageteile (beschädigte Dichtungen, Schläuche, usw.) sind durch den Lieferanten sofort zu ersetzen bzw. reparieren zu lassen.

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