| Lagerung der Gasflaschen Gasflaschen dürfen nur stehend gelagert und benützt werden (Ausnahme: Spezialflaschen mit Tauchrohr). Grossflaschen sind gegen Umkippen zu sichern. Flaschen nur mit Ventilschutz transportieren und lagern. |
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| Gasflaschen nie in Kellern oder Unterflurräumen lagern oder benützen. Da Gas ungefähr doppelt so schwer ist wie Luft, muss es bei allfälliger Undichtheit in Freie entweichen können, sonst droht Erstickungs- oder Explosionsgefahr.
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| Gasflaschen nie in der Nähe von Feuer, glühenden Gegeständen oder sonstigen Zündquellen aufstellen und anschliessen.
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Wichtig: Bei Gasgeruch besteht eine Undichtheit. Bei Gasgeruch ist sofort der Flaschenhahn zu schliessen.Nicht rauchen, keine Flamme anzünden, keine elektrischen Schalter zu betätigen. Gasflaschen ins Freie bringen und Raum gut lüften. |
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Anschliessen der Gasflasche Kontrollieren, ob der Flaschenhahn geschlossen ist, erst dann Plastik-Verschlusskappe entfernen.Nach Gebrauch ist der Flaschenhahn zu schliessen |
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| Auch bei leeren Flaschen muss der Flaschenhahn geschlossen werden. Eine Dichtheitskontrolle ist mit geeigneten Mitteln durchzuführen (Seifenwasser, Lecksuchspray, usw.) Keine Flamme verwenden! |
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| Defekte Anlageteile (beschädigte Dichtungen, Schläuche, usw.) sind durch den Lieferanten sofort zu ersetzen bzw. reparieren zu lassen.
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